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   BGH, 25.10.1952 - II ZR 24/52   

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BGH, 25.10.1952 - II ZR 24/52 (https://dejure.org/1952,1361)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1952 - II ZR 24/52 (https://dejure.org/1952,1361)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1952 - II ZR 24/52 (https://dejure.org/1952,1361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1952, 428
  • DB 1952, 1008
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Hamm, 13.07.2023 - 20 U 64/22

    D&O-Versicherung - Abwehrkosten für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Die zur Kfz-Haftpflichtversicherung (BGH, Urteil vom 25.10.1952 - II ZR 24/25 -, BeckRS 2008, 17859; BGH, Urteil vom 16.02.1967 - II ZR 73/65 -, juris Rn. 18; BGH, Urteil vom 12.03.1976 - IV ZR 79/73 -, BeckRS 2008, 19751 Rn. 24; BGH, Urteil vom 01.12.1999 - IV ZR 71/99 -, juris Rn. 14; siehe ferner die weiter von der Beklagten angeführte Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 30.04.2008 - 5 U 614/07 - juris Rn. 24), zur Gebäudeversicherung (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2005 - IV ZR 307/04 -, juris Rn. 13) oder zur Valorenversicherung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09 -, juris Rn. 39) ergangene Rechtsprechung, nach der der strafprozessuale Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit die Offenbarungsobliegenheiten gegenüber dem Versicherer nicht suspendiert und auch solche Umstände anzugeben sind, die dem Versicherer den Einwand der Leistungsfreiheit ermöglichen, ist auf die vorliegende A.-Versicherung, soweit den Strafrechtsschutz betreffend, nicht übertragbar.

    Die vorzitierte Rechtsprechung fußt auf dem Gedanken, dass es dem Schädiger für den Fall, dass er bei wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber dem Haftpflichtversicherer "Schwierigkeiten im Strafverfahren" zu besorgen hätte, seinen Versicherer "eben nicht in Anspruch nehmen" dürfe (BGH, Urteil vom 25.10.1952 - II ZR 24/25 -, BeckRS 2008, 17859).

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Ebensowenig kann der Versicherungsnehmer geltend machen, daß sich der Versicherer die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1952 - II ZR 24/52 = VersR 1952, 428, 429; BGH, Urteil vom 11. März 1965 - II ZR 25/63 = VersR 1965, 451, 452; Wussow aaO).

    Wie der II. Zivilsenat bereits in VersR 1952, 428, 429 ausgeführt hat, würde dies eine Verkennung des Wesens der Aufklärungspflicht bedeuten.

  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben

    Das gilt auch für solche Angaben, durch die sich die Lage des Versicherungsnehmers im Strafverfahren verschlechtern könnte, wenn sie den Ermittlungsbehörden bekannt würden (BGH VersR 1952, 428).

    Auch eine zu günstige Beurteilung der Sach- und Rechtslage kann den Versicherer zu unzweckmäßigen Entschlüssen veranlassen (BGH VersR 1952, 428).

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05

    Haftpflichtversicherung: Verletzung der Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit

    Enttäuscht der Versicherungsnehmer dieses Vertrauen, indem er jede Mitwirkung an der Aufklärung des Schadensfalls unterlässt, so kann er sich hinterher nicht darauf berufen, dass der Versicherer den maßgeblichen Sachverhalt von dritter Seite erfahren habe oder sich die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (BGH VersR 1952, 428; 1965, 451).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

    Daß er im Strafverfahren zu wahrheitsgemäßen Angaben und zur (wirklichen oder scheinbaren) Selbstbelastung nicht verpflichtet war, entband ihn nicht von der für die Klägerin wahrzunehmenden Obliegenheit, der Beklagten als dem Versicherer uneingeschränkt die Wahrheit zu sagen (BGH VersR 1952, 428; 1976, 383 zu III 2).
  • BGH, 03.12.1962 - II ZR 47/60

    Rückgriff des Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats soll die Aufklärungspflicht den Versicherer in die Lage versetzen, sachgemäße Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen (BGH VersR 1952, 428; 1956, 485; 1962, 501) [BGH 22.03.1962 - II ZR 195/59] .

    Für die hiernach gegebene Obliegenheitsverletzung ist der spätere Widerruf des Beklagten zu 2 ebenso ohne Bedeutung wie der Umstand, daß der Beklagte zu 2. bei wahrheitsgemäßen Angaben als mitversicherter Fahrer einen Anspruch auf Versicherungsschutz gehabt hätte (vgl. BGH VersR 1952, 428; 1956, 485; 1962, 502) [BGH 22.03.1962 - II ZR 195/59] .

  • BGH, 16.05.1957 - II ZR 86/56

    Rechtsmittel

    Damit folgt es der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich auch der Senat angeschlossen hat (BGHZ 11, 120; BGH VersR 1952, 428; 1953, 316u.a.m.).

    Denn Repräsentant ist nur derjenige, der ganz allgemein in den Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (BGH VersR 1952, 428).

  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Daß eine drohende Strafverfolgung den Versicherungsnehmer nicht der Pflicht enthebt, dem Haftpflichtversicherer offen und rückhaltlos über das Schadenereignis Auskunft zu geben, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (VersR 1952, 428; Urt. v. 16.2.67, VersR 1967, 441).
  • BGH, 09.07.1956 - II ZR 286/55

    Rechtsmittel

    Der Kläger hat nämlich die ihm nach § 7 Ziff I, 2 Satz 2 AKB wie auch nach § 34 VVG obliegende Verpflichtung verletzt, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann, und eine solche Verletzung der Aufklärungspflicht wird entgegen der Auffassung der Revision sowohl nach dem klaren Wortlaut als auch nach dem Sinn des § 7 Ziff V AKB zweifelsfrei von dieser Bestimmung mit erfaßt (BGH VersR 1952, 428; Fleck, VersR 1956, 316).

    Deshalb ist der Versicherungsnehmer auch dann, wenn der wahre Sachverhalt eine Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst hat, nicht berechtigt, den tatsächlichen Schadenshergang zu verschleiern und falsche Angaben zu machen, die geeignet sind, den Versicherer zu einer unsachgemäßen Behandlung des Versicherungsfalles zu veranlassen (BGH VersR 1952, 428).

  • BGH, 30.04.1981 - IVa ZR 129/80

    Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer im

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß der Versicherungsnehmer in entsprechender Anwendung der genannten Bestimmung bewußt falsche Angaben dritter Personen sich zurechnen lassen muß, wenn er diese Personen zur Erfüllung seiner Aufklärungsobliegenheit beauftragt hat (BGH Urteil vom 25. Oktober 1952, II ZR 24/52 = VersR 1952, 428; Urteil vom 19. Januar 1967, II ZR 37/64 = VersR 1967, 343).
  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 169/65

    Rechtsstellung des Mitversicherten in der Kfz.-Versicherung

  • BGH, 19.01.1967 - II ZR 37/64

    Zurechnung der Erklärungen eines Vertreters bei einer Schadensanzeige

  • BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58

    Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung

  • OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83

    Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung;

  • BGH, 27.06.1953 - II ZR 176/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.11.1960 - II ZR 156/58

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Hamm, 27.06.1986 - 20 U 68/86

    Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen aus einer Unfallversicherung nach einem

  • BGH, 11.03.1965 - II ZR 25/63

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen unrichtiger Auskunft über die Menge

  • BGH, 24.10.1960 - II ZR 244/58
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